Q2 · Standard
14,13 € je m²Fugen und Schraubköpfe geschlossen, Übergänge verschliffen. Einzelne Kellenschläge bleiben stehen – bei diffusem Licht fällt das nicht auf.
Sinnvoll für: Raufaser, Strukturputz, alles was Struktur mitbringt.
Maler und Lackierer · Frankfurt & Rhein-Main
Leistung wählen, Richtpreis aus dem Katalog sehen, Anfrage senden. Ausgeführt wird von einem Betrieb, der in der Handwerksrolle eingetragen ist – bei Maler- und Lackierarbeiten ist das Pflicht, nicht Kür.
Bevor Sie fragen
Der häufigste Grund für eine Anfrage, die niemand kalkulieren kann: Die Fläche wird geschätzt statt gemessen. Ein Wohnzimmer mit 20 m² Boden hat oft 45 m² Wand. Geben Sie die Maße ein – wir rechnen die Fläche aus und sagen Ihnen, wo Sie gegenüber dem Mindestauftragswert stehen.
Der Mindestauftragswert liegt bei 300 € netto je Einzelauftrag. Er prüft die Summe des Auftrags, nie eine einzelne Position. Ein Malerbetrieb, der für zwei Stunden anrückt, trägt Anfahrt, Abdecken und Geräteaufbau wie bei einem Tagesauftrag – deshalb lohnen sich Bündel mehr als Einzelflächen.
Grundmaße genügen. Türen und Fenster ziehen wir mit einem üblichen Ansatz ab.
Worum geht es?
Im bewohnten Raum entscheidet Rücksicht: abdecken, in Etappen arbeiten, abends nutzbar hinterlassen. Am Bau entscheidet die Reihenfolge: Untergrund, Trocknungszeit, Abnahme. Beides ist Malerarbeit – aber es rechnet und läuft unterschiedlich. Wählen Sie Ihres, Katalog und Anfrage stellen sich darauf ein.
Die Entscheidung vor dem Preis
Zwischen zwei Wänden, die beide „weiß gestrichen" heißen, liegt schnell das Doppelte. Nicht wegen der Farbe, sondern wegen der Vorbereitung darunter. Die Stufen sind im Merkblatt des Bundesverbands Ausbau und Fassade festgelegt – hier sehen Sie, was sie praktisch bedeuten.
Fugen und Schraubköpfe geschlossen, Übergänge verschliffen. Einzelne Kellenschläge bleiben stehen – bei diffusem Licht fällt das nicht auf.
Sinnvoll für: Raufaser, Strukturputz, alles was Struktur mitbringt.
Über die Fuge hinaus gespachtelt, Poren geschlossen. Die übliche Wahl, wenn glatt gestrichen oder fein tapeziert wird.
Sinnvoll für: glatte Anstriche, Vliestapete, normale Beleuchtung.
Vollflächig gespachtelt und maschinell geschliffen. Erst diese Stufe hält streifendem Licht stand.
Sinnvoll für: bodentiefe Fenster, Deckenfluter, dunkle oder glänzende Töne.
Die Flächen oben sind schematisch dargestellt und unter streifendem Licht gezeigt – genau so beurteilt ein Maler eine Wand. Welche Stufe Ihr Untergrund braucht, entscheidet der Betrieb vor Ort; im Angebot wird sie benannt.
Ein Bildschirm zeigt keine Farbe, er zeigt Licht. Deshalb steht hier keine Farbauswahl, sondern nur, wie Pigmente sich verhalten: je kräftiger der Ton, desto eher braucht es einen dritten Auftrag. Der verbindliche Ton wird als RAL- oder NCS-Nummer im Angebot des Betriebs festgehalten – auf Wunsch nach einer Musterfläche bei Ihnen vor Ort.
Die Felder zeigen Tonrichtungen, keine verbindlichen Farbtöne – Bildschirme stellen Farbe unterschiedlich dar. Der Zuschlag für einen farbigen Anstrich beträgt laut Katalog 6,56 € je m² und Farbton; ein zusätzlicher Auftrag wird gesondert ausgewiesen.
Leistungskatalog
Was Sie hier antippen, steht unten in der Anfrage – Sie müssen nichts doppelt eingeben. Der Mindestauftragswert prüft die Summe, nie eine einzelne Position: zwei Positionen zu je 220 € erreichen ihn gemeinsam.
Zu den Preisen: Alle Werte sind unverbindliche Richtpreise aus der Liste „MainFarbe VK" für die Zone Frankfurt Kern – der Einstieg bei tragfähigem Untergrund, normalem Zugang und leerem Raum. Nach oben sind sie offen: über den tatsächlichen Preis entscheidet der Bestand, und den sieht man erst vor Ort. Verbindlich wird allein das Angebot des ausführenden Betriebs. Jeder Partnerbetrieb kalkuliert eigenständig. Alle Preise inkl. gesetzlicher MwSt. Flächen rechnen je m², Risse, Fußleisten, Geländer und Sockel je laufenden Meter, Türen, Fenster und Heizkörper je Stück. Für Außenzonen kommt eine Anfahrtspauschale hinzu – welche für Sie gilt, steht weiter unten beim Einzugsgebiet. Vorarbeiten wie Grundierung, Spachtelstufe oder das Entfernen von Alttapete sind eigene Positionen und im Flächenpreis nicht enthalten.
Zuschläge rechnen prozentual auf den Auftragswert, nicht als fester Betrag. Was einen auslöst, steht hier und nicht im Kleingedruckten.
Bei Objekt- und Bauaufträgen zählt die Reihenfolge: Untergrund prüfen, Gerüst stellen, Trocknungszeiten einhalten, Abnahme dokumentieren. Beschreiben Sie den Umfang – der Betrieb kommt zum Aufmaß und legt ein Angebot vor. Fassadenarbeiten sind Bauleistung im Sinne des § 48 EStG; bei gewerblichen Auftraggebern kann die Bauabzugsteuer greifen.
So läuft es
Sie wissen jederzeit, wer gerade dran ist.
Leistung wählen, Fläche angeben, sagen ob während der Arbeiten gewohnt wird – dazu die Regel, nach der gewertet werden soll. Zwei, drei Fotos vom Untergrund sagen mehr als jede Beschreibung.
2–3 MinutenWir laden die geprüften Betriebe Ihrer Zone ein – mit Leistung, Umfang und Postleitzahl, ohne Ihren Namen. Jeder bietet für sich; keiner sieht die Gebote der anderen.
bis zum Ende der BietfristNach der Frist sehen Sie die Gebote in der Reihenfolge Ihrer Regel. Ein Gebot ist verbindlich – wer bietet, sagt zu. Sie nehmen an – der Vertrag entsteht direkt mit dem Betrieb. Er nimmt vor Ort Maß; weicht der Untergrund von Ihren Angaben ab, wird das mit Ihnen besprochen, bevor gearbeitet wird. Bietet nur ein Betrieb, bekommen Sie sein Gebot – und wir sagen Ihnen, dass es keinen Wettbewerb gab.
nach Ihrer WahlAusführung zur vereinbarten Zeit, Trocknungszeiten eingehalten, Abdeckung rückstandsfrei entfernt. Abgenommen wird gemeinsam, abgerechnet direkt mit dem Betrieb.
am vereinbarten TerminBevor wir vermitteln
Wir vermitteln nicht an jeden. Von den vierzehn Unterlagen, die wir verlangen, sind neun sperrend: Fehlt eine davon, bekommt der Betrieb Ihre Anfrage nicht – und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender. Die vollständige Liste steht offen auf dieser Seite; wir halten unsere Kriterien nicht zurück.
14Nachweise verlangt 9davon sperrend
Geprüft werden Unterlagen, keine Baustellen. Wir kontrollieren, ob ein Betrieb zugelassen, versichert und bei den Sozialkassen gemeldet ist – nicht, wie gut er an einem einzelnen Tag arbeitet. Wer mehr verspricht, verspricht etwas, das er nicht prüft.
Öffentliche Kundenbewertungen zeigen wir nicht an. Betriebe werden nach jedem Auftrag bewertet – das gehört zur laufenden Prüfung, wird aber nicht als Kundenstimme ausgestellt. Sobald sich das ändert, steht an dieser Stelle, wie wir prüfen, dass eine Bewertung zu einem tatsächlich vermittelten Auftrag gehört.
Ihre Wertung
Antworten mehrere Betriebe auf Ihre Anfrage, entscheidet Ihre Regel, welches Angebot vorn liegt. Antwortet nur einer, bekommen Sie sein Angebot — die Regel ändert daran nichts. Zugesagte Zeit ist Aufwand, nicht Qualität — deshalb heißt die dritte Regel „Umfang“ und nicht „Leistung“. Sie können die Wahl bis zum Absenden ändern.
Bei Ausgewogen heißt das:
Anfrage
Je genauer Fläche, Untergrund und Oberflächenqualität, desto belastbarer das Angebot. Nichts davon ist verbindlich – verbindlich wird erst der Preis, den der Betrieb Ihnen nach dem Aufmaß nennt.
Gewertet wird nach: AusgewogenRegel ändern
Wir prüfen den Umfang und leiten Ihre Anfrage am selben Werktag an einen Betrieb weiter, der in der Handwerksrolle eingetragen ist. Sie hören von uns, sobald der Betrieb feststeht – das verbindliche Angebot kommt dann von ihm, nach dem Aufmaß.
Eine Bestätigung mit dieser Nummer ist an Ihre E-Mail-Adresse unterwegs. Ihren Vermittlungsauftrag können Sie 14 Tage lang widerrufen – Widerrufsbelehrung.
Gut zu wissen
Fünf Dinge, die im Malerhandwerk regelmäßig Geld kosten oder Geld zurückbringen. Wir stellen sie vor den Vertrag, nicht ins Kleingedruckte.
Aufmaß
Ein Richtpreis lässt sich aus dem Katalog nennen. Ein verbindliches Angebot nicht – weil im Malerhandwerk nicht die Fläche den Preis macht, sondern das, was darunter liegt.
Saugt der Putz? Hält der Altanstrich? Sind Risse da, und arbeiten sie noch? Schlägt Nikotin oder ein Wasserfleck durch? Jede dieser Fragen kann eine eigene Position auslösen – und keine lässt sich aus der Ferne beantworten.
Es ist Teil der Angebotserstellung: kostenfrei, unverbindlich, ohne Abschlusszwang. Das ist Aufnahmebedingung in unserem Netzwerk. Bei einem klar umrissenen Zimmer reichen dem Betrieb manchmal auch Fotos – das entscheidet er.
Der größte versteckte Preistreiber. Im bewohnten Raum wird in Etappen gearbeitet, jeden Abend abgedeckt und aufgeräumt, Möbel werden gerückt und zurückgestellt. Wer ausräumen kann, spart spürbar.
Der Richtpreis aus dem Katalog gilt für tragfähigen Untergrund, normalen Zugang und leeren Raum. Vorarbeiten sind eigene Positionen. Verbindlich wird allein das Angebot, das der Betrieb nach dem Aufmaß vorlegt – eine verbindliche Preiszusage von uns gibt es nicht und kann es nicht geben, weil der Werkvertrag zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande kommt und wir die Leistung weder erbringen noch schulden.
Fassade, Beton, Dämmung
Fassadenanstrich, Betonsanierung und Wärmedämmverbundsystem sind Bauleistung im Sinne des § 48 EStG. Für private Auftraggeber ändert das nichts. Für gewerbliche schon.
Bei gewerblichen Auftraggebern kann eine Abzugsteuer von 15 % auf die Gegenleistung greifen, wenn der Betrieb keine gültige Freistellungsbescheinigung vorlegt. Das betrifft das Verhältnis zwischen Ihnen und dem Betrieb – nicht uns.
Der Fassadenpreis von 29,86 € je m² enthält die Gerüststellung. Wird das Gerüst getrennt beauftragt, kostet es 11,30 € je m². Die Standzeit beträgt vier Wochen – jede Verlängerung wird gesondert berechnet.
Ein Wärmedämmverbundsystem folgt eigenen Regeln – Systemhersteller, Dübelbild, Armierung, Brandschutzriegel. Die Handwerksrolle allein genügt hier nicht; die Qualifikation des Betriebs prüfen wir dafür gesondert.
Wir nennen diese Punkte, weil sie regelmäßig überraschen. Eine steuerliche oder bautechnische Beratung ist damit ausdrücklich nicht verbunden – dafür sind Ihr Steuerberater und der ausführende Betrieb zuständig.
§ 35a EStG
Malerarbeiten im selbst genutzten Haushalt sind Handwerkerleistung nach § 35a Abs. 3 EStG: 20 % der Arbeitskosten, höchstens 1.200 € im Jahr.
Begünstigt sind Arbeits-, Fahrt- und Maschinenkosten – nicht das Material. Bei einem Auftrag über 3.000 €, davon 2.000 € Arbeitslohn, sind das 400 € weniger Steuer.
Zwei Bedingungen, an denen es am häufigsten scheitert: Es muss eine Rechnung geben, und sie muss unbar bezahlt werden. Barzahlung ist nicht begünstigt – auch nicht mit Quittung.
Neubauten und Erstherstellung fallen nicht darunter – begünstigt ist die Arbeit am bestehenden Haushalt. Für Vermieter und Gewerbe gilt § 35a ohnehin nicht; dort sind die Kosten Werbungskosten oder Betriebsausgabe.
Angaben nach bestem Wissen und ohne Gewähr. Wir leisten keine Steuerberatung – im Zweifel fragen Sie Ihren Steuerberater oder das Finanzamt.
Unser Anspruch
Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk. Das macht die Auswahl strenger als bei zulassungsfreien Gewerken – und die Sorgfalt bei der Auswahl wiegt entsprechend schwerer.
Ohne Eintrag keine Vermittlung. Das ist eine harte Sperre im System, keine Empfehlung – ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso.
Ihre Daten gehen nicht an einen Verteiler. Die Betriebe bieten ohne Ihren Namen; erst der Betrieb mit dem Zuschlag bekommt Ihre Angaben, und Sie erfahren seinen Namen, bevor Sie sich binden. Ein Ansprechpartner, keine fünf Rückrufe.
Handwerkskarte, Betriebshaftpflicht mit Obhutsschaden, SOKA-Bau, Unbedenklichkeits- bescheinigungen von Berufsgenossenschaft und Finanzamt, Mindestlohnerklärung, Gewerbeanmeldung. Fehlt einer, wird nicht vermittelt.
Für Sie entsteht uns gegenüber kein Entgelt. Wir werden vom Partnerbetrieb vergütet – das ändert nichts an dem Preis, den er Ihnen nennt.
Geprüft wird bei der Aufnahme und bei Ablauf eines Nachweises. Eine laufende Überwachung des Betriebsablaufs findet nicht statt; geschuldet sind sorgfältige Auswahl und Vermittlung. Mit „Meisterbetrieb" werben wir nicht – Anlage A verlangt die Eintragung, nicht zwingend einen Meister im Betrieb.
Absage und Verschiebung
Was bei einer Absage gilt, vereinbaren Sie unmittelbar mit dem ausführenden Betrieb – es steht in seinem Angebot und seinen Bedingungen. Wir nennen hier bewusst keine Fristen, die wir nicht verbindlich zusagen können.
Für den Vermittlungsauftrag zwischen Ihnen und MainFarbe gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen (§ 312g BGB). Es geht jeder Absageregelung vor. Ohne ordnungsgemäße Belehrung verlängert es sich auf zwölf Monate und 14 Tage.
Der Werkvertrag kommt zwischen Ihnen und dem Betrieb zustande. Was eine Absage dort kostet, regelt allein er – fragen Sie danach, bevor Sie zusagen. Ein seriöser Betrieb schreibt es in sein Angebot.
Dann kostet Sie das nichts. Wir vermitteln nach – ohne Vermittlungsgebühr und ohne dass Sie die Anfrage neu stellen müssen.
Uns gegenüber entsteht Ihnen kein Entgelt. Verbindlich sind die Bedingungen des ausführenden Betriebs; unsere Vermittlungsbedingungen regeln allein die Vermittlung. Eine pauschalierte Entschädigung wäre gegenüber Verbrauchern ohnehin nur wirksam, wenn der Nachweis eines geringeren Schadens offen bleibt (§ 309 Nr. 5 lit. b BGB).
Häufige Fragen
Für Malerbetriebe
Was Sie dafür vorlegen müssen, steht hier vollständig – bevor Sie Zeit investieren. Wir vergeben an Betriebe mit Eintrag in der Handwerksrolle – Maler und Lackierer ist ein zulassungspflichtiges Handwerk (Anlage A der Handwerksordnung). Neun der vierzehn Nachweise sind sperrend: Ohne sie wird nicht vermittelt, und ein abgelaufener Nachweis wirkt genauso wie ein fehlender.
14 Nachweise9 davon sperrend
Sie füllen das Bewerbungsformular aus – Einsatzgebiete, Kapazität, Ansprechpartner. Wir melden uns, prüfen die Nachweise und geben Ihnen einen Zugang zum Partnerportal; dort werden die Unterlagen hochgeladen, nicht über das Formular. Die Übermittlungsvereinbarung ist kein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO: Sie bleiben eigene verantwortliche Stelle und arbeiten nicht auf Weisung.
Einzugsgebiet
Zu Hause sind wir im Rhein-Main-Gebiet – dort sitzen die meisten Betriebe im Netz und dort sind die Wege kurz. Gestrichen wird in ganz Hessen. Welche Zone für Sie gilt, ergibt sich aus Ihrer Postleitzahl; die Anfahrtspauschale steht darunter und wird im Angebot des Betriebs ausgewiesen. Liegt Ihre Postleitzahl knapp außerhalb, fragen Sie trotzdem.
Die Pauschale fällt je Auftrag an, nicht je Arbeitstag. Zone und Zuschlag rechnet das System des Betriebs – diese Seite zeigt sie nur an, damit niemand von der Anfahrt überrascht wird.